Allgemeine Geschäftsbedingungen von LILJEBERG CONSULT Gesellschaft für Wirtschaftsberatung & Marketing mbH
1. Geschäftsgegenstand unseres Unternehmens, insbesondere im Sinne des § 34 c der Gewerbeordnung (GewO) sind der Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss sowie die Vermittlung des Abschlusses von Verträgen über Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte, gewerbliche Räume und Darlehen. Angebote unseres Hauses erfolgen grundsätzlich freibleibend und provisionspflichtig für den Angebotsempfänger. Zwischenverkauf, Zwischenvemietung und Irrtum bleiben vorbehalten. Eine Haftung für die Richtigkeit uns zur Verfügung gestellter Angaben können wir nicht übernehmen.
2. Unsere Angebote sind nur für die von uns bestimmten Empfänger vorgesehen. Bei Weitergabe unserer Angebotsunterlagen an Dritte haftet uns der Empfänger für die volle erzielbare Provision.
3. Sofern von uns unterbreitete Angebote bereits von dritter Stelle vorbekannt sind, bitten wir, uns hiervon unverzüglich schriftlich Mitteilung zu machen. Sofern dies unterbleibt, gilt unser Nachweis als anerkannt. Bei Abschluss eines Vertrages, auch abweichend von unserem Angebot (z.B. Kauf statt Miete oder Pacht), gilt das Objekt von uns nachgewiesen und ein Maklerlohn als begründet.
4. Erfüllungsort und Gerichtsstand im Rahmen des zulässigen ist Berlin.

5. Honorarsätze
Liljeberg Consult GmbH stellt für Nachweis-, Vermittlungs- sowie Beratungsleistungen wie folgt in Rechnung:
a) Mietverträge zu gewerblichen Objekten (Läden, Büros, Praxen) 3 Netto-Monatskaltmieten
  Mietverträge zu Wohnräumen 2 Netto-Monatskaltmieten
  Kaufverträge 5% des Kaufpreises
  Erbbauverträge 1 Jahres-Erbbau-Zins
  Vorkaufsrechte 1% des Verkehrswertes der Liegenschaft
b) Vergütung von Beratungsleistungen
Die Vergütung von Beratungsleistungen erfolgt auf der Grundlage eines hierzu abgeschlossenen Vertrages. In Abhängigkeit vom Gesamtaufwand gelten ein
 
  Stundenhonorar € 80,00
  bzw. ein  
  Tageshonorarfür diplomierte Mitarbeiter als vereinbart. Aufwand wird gesondert nachgewiesen und in Rechnung gestellt. Alle Honorarsätze gelten zzgl. der gesetzlichen MwSt. € 500,00
   

6. Fälligkeiten
Sofern nichts anderes vereinbart wird, gilt unser Maklerlohn mit Abschluss des von uns nachgewiesenen und/oder vermittelten Vertragsabschlusses als verdient und fällig.
Berlin, im November 2005.