Allgemeine Geschäftsbedingungen von LILJEBERG CONSULT
Gesellschaft für Wirtschaftsberatung & Marketing
mbH
1. Geschäftsgegenstand unseres Unternehmens, insbesondere
im Sinne des § 34 c der Gewerbeordnung (GewO) sind der
Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss sowie die Vermittlung
des Abschlusses von Verträgen über Grundstücke,
grundstücksgleiche Rechte, gewerbliche Räume und
Darlehen. Angebote unseres Hauses erfolgen grundsätzlich
freibleibend und provisionspflichtig für den Angebotsempfänger.
Zwischenverkauf, Zwischenvemietung und Irrtum bleiben vorbehalten.
Eine Haftung für die Richtigkeit uns zur Verfügung
gestellter Angaben können wir nicht übernehmen.
2. Unsere Angebote sind nur für die von uns bestimmten
Empfänger vorgesehen. Bei Weitergabe unserer Angebotsunterlagen
an Dritte haftet uns der Empfänger für die volle
erzielbare Provision.
3. Sofern von uns unterbreitete Angebote bereits von dritter
Stelle vorbekannt sind, bitten wir, uns hiervon unverzüglich
schriftlich Mitteilung zu machen. Sofern dies unterbleibt,
gilt unser Nachweis als anerkannt. Bei Abschluss eines Vertrages,
auch abweichend von unserem Angebot (z.B. Kauf statt Miete
oder Pacht), gilt das Objekt von uns nachgewiesen und ein
Maklerlohn als begründet.
4. Erfüllungsort und Gerichtsstand im Rahmen des zulässigen
ist Berlin.
5. Honorarsätze
Liljeberg Consult GmbH stellt für Nachweis-, Vermittlungs-
sowie Beratungsleistungen wie folgt in Rechnung: |
| a) |
Mietverträge zu gewerblichen
Objekten (Läden, Büros, Praxen) |
3 Netto-Monatskaltmieten |
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Mietverträge zu Wohnräumen |
2 Netto-Monatskaltmieten |
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Kaufverträge |
5% des Kaufpreises |
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Erbbauverträge |
1 Jahres-Erbbau-Zins |
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Vorkaufsrechte |
1% des Verkehrswertes der Liegenschaft
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| b) |
Vergütung von Beratungsleistungen
Die Vergütung von Beratungsleistungen erfolgt auf
der Grundlage eines hierzu abgeschlossenen Vertrages.
In Abhängigkeit vom Gesamtaufwand gelten ein |
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Stundenhonorar |
€ 80,00 |
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bzw. ein |
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Tageshonorarfür diplomierte
Mitarbeiter als vereinbart. Aufwand wird gesondert nachgewiesen
und in Rechnung gestellt. Alle Honorarsätze gelten
zzgl. der gesetzlichen MwSt. |
€ 500,00 |
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6. Fälligkeiten
Sofern nichts anderes vereinbart wird, gilt unser Maklerlohn
mit Abschluss des von uns nachgewiesenen und/oder vermittelten
Vertragsabschlusses als verdient und fällig.
Berlin, im November 2005.